Informationen für Gläubiger

1. Wer wir sind

Wir sind eine private, gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, die sich auf dem Gebiet der Straffälligenhilfe betätigt. Die Stiftung wurde 1975 aus dem Privatvermögen eines hannoverschen Rechtsanwaltes gegründet und hat in der Zwischenzeit rund 700 Entschuldungsverfahren durchgeführt. Unsere Hilfe besteht darin, dass wir überschuldeten Straffälligen in Niedersachsen Entschuldungshilfen gewähren mit dem Ziel, deren oftmals unüberwindlichen Schulden abzulösen und damit einen Beitrag zur Resozialisierung zu leisten.

2. Wie wir arbeiten

Wir leisten unsere Hilfe ausschließlich für vorbestrafte Personen. Die Hilfesuchenden wenden sich in der Regel über ihre Betreuungsperson (Bewährungshelfer, Beratungsstelle, Therapieeinrichtung o. ä.) an uns mit dem Anliegen, ein Entschuldungsverfahren durchführen zu wollen. Selbstverständlich ist die Zahl der Antragsteller größer als die verfügbaren Mittel, so dass eine Auswahl getroffen werden muss. Anhand der Informationen über den Antragsteller und der Stellungnahme der Betreuungsperson, die den Hilfesuchenden in der Regel seit längerer Zeit persönlich kennt, trifft das Kuratorium der Stiftung die Entscheidung über die Gewährung der Entschuldungshilfe. Wird der Antrag genehmigt, nehmen wir Kontakt mit den Gläubigern auf, um durch Vergleichsverhandlungen eine Reduzierung der Forderungen zu erreichen. Den Vergleichsbetrag begleichen wir aus einem zinslosen Darlehen, das wir dem Hilfesuchenden gewähren, wenn der Gläubiger unserem Vergleichsangebot zustimmt, und das der Hilfeempfänger in Raten an uns zurückzahlen muss.

3. Wem wir helfen

Wir gewähren unsere Entschuldungshilfe nur solchen Personen, bei denen eine Hilfe aus sozialen und persönlichen Gesichtspunkten notwendig und erfolgversprechend ist. Wer über gutes Einkommen verfügt und relativ gering verschuldet ist, bedarf unserer Hilfe nicht. Wer über die Verschuldung hinaus in völlig ungeklärten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen lebt, bietet kaum Aussicht, dass sich durch ein Entschuldungsverfahren seine Situation nachhaltig verbessern lässt. Unsere typischen Hilfeempfänger sind Personen, die meistens durch Inhaftierung, Sucht und/oder unstetem Lebenswandel in eine Verschuldungssituation geraten sind, aus der sie ohne eine Hilfe von außen nicht mehr herauskommen können. Hier setzt unsere Hilfe an, um den sich anbahnenden Teufelskreis von Verschuldung-Straffälligkeit-erneuter-Verschuldung zu durchbrechen.

4. Arbeiten Sie mit uns zusammen

Wir verstehen unsere Arbeit als eine Hilfe für Schuldner und Gläubiger. Dem Schuldner wird geholfen, indem seine Schulden auf ein erträgliches Maß gesenkt werden und er statt einer unüberschaubaren Vielzahl nur noch einem Gläubiger verpflichtet ist. Dem Gläubiger wird geholfen, indem er zumindest einen Teil seiner Forderung sofort und ohne weitere Kosten realisieren kann. Aus unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet wissen wir, dass unser Entschuldungsverfahren in vielen Fällen oft die einzige Gelegenheit ist, eine Forderung in Geld umzuwandeln. Außerdem sollten Sie bedenken, dass Sie die im Rahmen eines solchen Vergleiches eintretenden Verluste steuerlich geltend machen können.

Da unsere Entschuldung nur sinnvoll ist, wenn es gelingt, die Schuldenhöhe auf ein erträgliches, abzahlbares Maß zu senken, können wir wegen der Einkommenssituation der von uns betreuten Personen immer nur sehr geringe Vergleichsquoten anbieten. Wir gehen dabei immer von der tatsächlichen Hauptforderung aus und setzen den Verzicht auf Zinsen und Kosten voraus.

Unser Angebot wird Sie möglicherweise nicht begeistern. Trotzdem sollten Sie unser Angebot ernsthaft prüfen und hinsichtlich der Realisierung Ihrer Forderung folgende Gesichtspunkte zur sozialen Lage unseres Klientels berücksichtigen:

4a. Sozialhilfeempfänger

Sozialhilfeempfang bedeutet Leben am Existenzminimum. Bei Sozialhilfeempfängern ist wirklich nichts zu holen, weil der Sozialhilfeträger (Sozialamt) vor Gewährung von Sozialhilfe die Verwertbarkeit von Vermögen und/oder Einkommen bereits geprüft hat. Die Höhe der Sozialhilfe liegt immer unterhalb der Pfändungsgrenze. Sozialhilfe ist grundsätzlich nicht pfändbar und nicht abtretbar.

4b. Arbeitslosigkeit

Nach einer Untersuchung des niedersächsischen Justizministeriums sind mehr als 60% der Bewährungsprobanden arbeitslos. Die Arbeitsmarktlage für diesen Personenkreis, der meist über keine oder sehr geringe Qualifikation verfügt, verschlechtert sich weiter. Die Leistungen der Agentur für Arbeit sind so gering, dass meist noch nicht einmal bei ledigen Personen ein Teil pfändbar ist, bei Arbeitslosen mit Unterhaltsverpflichtungen ist dies nahezu ausgeschlossen. Selbst wenn ein Vorbestrafter bei der heutigen Arbeitsmarktlage einen Arbeitsplatz gefunden hat, handelt es sich oft um einen zeitlich begrenzten Vertrag. Mit ziemlicher Sicherheit wird er seinen Arbeitsplatz verlieren, wenn Lohnpfändungen beim Arbeitgeber eingehen.

4c. Sucht und Therapie

Viele unserer Hilfesuchenden haben eine langjährige Suchtkarriere hinter sich. Oft haben sie eine Therapie absolviert, die ihnen einen erneuten Start ermöglichen soll. Der dauerhafte Erfolg einer Therapie hängt davon ab, ob sie zukünftig mit ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation zurechtkommen können. Ungeklärte Schulden, Pfändungen und andere damit im Zusammenhang stehende Probleme führen oft zu einem Rückfall in süchtiges Verhalten und Kriminalität. Daher ist hier die Lösung des Schuldenproblems besonders wichtig.

4d. Straffälligkeit/Inhaftierung

Der inhaftierte Schuldner ist der schlechteste Schuldner. Obwohl er i. d. R. während des Vollzuges einer harten Arbeit nachgehen muss, erhält er dafür nicht den Lohn, der zur Tilgung seiner Schulden ausreichen würde. Seine Verschuldung wird aber nicht nur nicht gelöst, sondern weiter erhöht, weil Aufwendungen des Sozialamtes, des Jugendamtes und anderer Sozialleistungträger den Unterhalt der Angehörigen während der Inhaftierung sicherstellen müssen und nach Inhaftierung vom Probanden zurückgefordert werden. Jede weitere Inhaftierung vermindert daher die Chance des Gläubigers, seine Forderung zu realisieren.

4e. Pfändungsmöglichkeiten

Die Pfändungsgrenzen bei Lohn- und Gehaltspfändungen sind erhöht worden, Sozialleistungen und Löhne stagnieren, bei Schuldnern vor allem mit mehreren Unterhaltsberechtigten entsteht heute kaum noch pfändbares Einkommen. Sachpfändungen sind kaum aussichtsreicher, weil die Haushaltsausstattung des Durchschnittsbürgers kaum noch pfändbare Gegenstände enthält. Sind verwertbare Sachen vorhanden, ist der Erlös meist gering. Jede Zwangsmaßnahme verursacht Kosten, die der Gläubiger verauslagen muss und oft nicht realisieren kann.

5. Nutzen Sie unser Angebot

Wir möchten noch einmal deutlich machen, dass wir nur für Personen tätig werden, die ihre Schulden wegen der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der gesamten Forderungen unter Berücksichtigung ihres Einkommens auch durch Ratenzahlung nicht bewältigen können. Dies u. a. auch deshalb, weil die Hilfesuchenden wegen mangelndem Durchhaltevermögen und geringer Frustrationstoleranz nicht fähig sind, Ratenzahlungen über längere Zeit durchzuhalten. Verzugszinsen und wechselnde Einkommenssitutionen sind zusätzliche Hürden, die einer ratenweisen Abtragung entgegenstehen. Daher bietet sich hier nur eine vergleichsweise Regelung an. Es ist für Sie die Chance, ohne weiteren Einsatz von Kosten sofort zumindest einen Teil Ihrer berechtigten Forderung einzubringen.

Überdenken Sie daher gründlich unser Angebot. Bedenken Sie bitte, dass wir als gemeinnützige Stiftung eine Arbeit im Interesse des Gemeinwohls betreiben, dass die Vermeidung von Rückfallkriminalität ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein sollte und dass Sie vielleicht auch aus diesem Grunde unsere Bemühungen unterstützen sollten. Wir leisten diese Aufgabe aus privatem Vermögen ohne die Verwendung irgendwelcher Steuergelder.

Sollten Sie mit unserem Angebot einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte unter Verzicht auf die darüber hinausgehende Forderung schriftlich mit, damit wir Ihnen den angebotenen Vergleichsbetrag umgehend überweisen können.

Bitte unterstützen Sie
unsere Bemühungen
durch Annahme
unseres Vergleichsangebotes.
Danke!

 

 

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